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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm. : Abs. 1a und 1b aufgehoben durch BGBl. I Nr. 90/2013)Anmerkung : Absatz eins a und eins b aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2013,)
(Anm.: Abs. 3a aufgehoben durch Z 41, BGBl. I Nr. 79/2026)Anmerkung, Absatz 3 a, aufgehoben durch Ziffer 41,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2026,)
(Anm. : Abs. 1a und 1b aufgehoben durch BGBl. I Nr. 90/2013)Anmerkung : Absatz eins a und eins b aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 90 aus 2013,)
(Anm.: Abs. 3a aufgehoben durch Z 41, BGBl. I Nr. 79/2026)Anmerkung, Absatz 3 a, aufgehoben durch Ziffer 41,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2026,)