§ 8 WG 2001 Sprachliche Gleichbehandlung

Wehrgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2019 bis 31.12.9999

Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männeralle Geschlechter gleichermaßen.

Stand vor dem 30.11.2019

In Kraft vom 22.12.2001 bis 30.11.2019

Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männeralle Geschlechter gleichermaßen.

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