§ 3 WG 2001 Ausübung der Befehlsgewalt

Wehrgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2019 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus.

Stand vor dem 30.11.2019

In Kraft vom 01.09.2009 bis 30.11.2019

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus.

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