§ 14 OrgHG

Organhaftpflichtgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999

DiesesSoweit in diesem Bundesgesetz ist nur auf RechtsverletzungenBestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1967 begangen wurden. Für Ersatzansprüche aus Rechtsverletzungen, die vorher begangen wurden, gelten die bisherigen Rechtsvorschriften.

Stand vor dem 28.02.2013

In Kraft vom 01.01.1968 bis 28.02.2013

DiesesSoweit in diesem Bundesgesetz ist nur auf RechtsverletzungenBestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1967 begangen wurden. Für Ersatzansprüche aus Rechtsverletzungen, die vorher begangen wurden, gelten die bisherigen Rechtsvorschriften.

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