§ 82c VBG (weggefallen)

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2007 bis 31.12.9999
Erholungsurlaub

§ 82c VBG. Ein bis zum 31. Dezember 2004 nicht in Stunden ausgedrückter, nicht verbrauchter Erholungsurlaub (Heimaturlaubweggefallen) ist ab 1seit 01.08.2007 weggefallen. Jänner 2005 derart in Stunden umzurechnen, dass jedem Tag des nicht verbrauchten Erholungsurlaubes (Heimaturlaubes) acht Stunden entsprechen.

Stand vor dem 31.07.2007

In Kraft vom 01.05.2004 bis 31.07.2007
Erholungsurlaub

§ 82c VBG. Ein bis zum 31. Dezember 2004 nicht in Stunden ausgedrückter, nicht verbrauchter Erholungsurlaub (Heimaturlaubweggefallen) ist ab 1seit 01.08.2007 weggefallen. Jänner 2005 derart in Stunden umzurechnen, dass jedem Tag des nicht verbrauchten Erholungsurlaubes (Heimaturlaubes) acht Stunden entsprechen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten