§ 200a EO (weggefallen)

Exekutionsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Die Aufschiebung der Exekution wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a § 200a EOist bis zum Beginn der Versteigerung möglich seit 30.06.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.01.2004 bis 30.06.2021
Die Aufschiebung der Exekution wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a § 200a EOist bis zum Beginn der Versteigerung möglich seit 30.06.2021 weggefallen.

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