§ 153a EO (weggefallen)

Exekutionsordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Bei Versteigerung eines Superädifikats tritt der Ersteher in das bestehende Nutzungsverhältnis ein§ 153a EO seit 30.06.2021 weggefallen. Der Eigentümer kann jedoch das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.10.2000 bis 30.06.2021
Bei Versteigerung eines Superädifikats tritt der Ersteher in das bestehende Nutzungsverhältnis ein§ 153a EO seit 30.06.2021 weggefallen. Der Eigentümer kann jedoch das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.

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