§ 15p MSchG Änderung der Lage der Arbeitszeit

Mutterschutzgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2004 bis 31.12.9999

Die §§ 15h bis 15o sind auch für eine von der Dienstnehmerin beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2004 bis 31.12.9999

Die §§ 15h bis 15o sind auch für eine von der Dienstnehmerin beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.

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