§ 8a MSchG Ruhemöglichkeit

Mutterschutzgesetz 1979

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1995 bis 31.12.9999

Werdenden und stillenden Müttern, die in Arbeitsstätten sowie auf Baustellen beschäftigt sind, ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1995 bis 31.12.9999

Werdenden und stillenden Müttern, die in Arbeitsstätten sowie auf Baustellen beschäftigt sind, ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.

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