§ 41 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Die Höhe des Karenzurlaubsgeldes bemisst sich ab 1§ 41 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. Jänner 2002 nach der Bestimmung des § 3 Abs. 1 KBGG.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2012
Die Höhe des Karenzurlaubsgeldes bemisst sich ab 1§ 41 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. Jänner 2002 nach der Bestimmung des § 3 Abs. 1 KBGG.

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