§ 35 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Besteht der Anspruch auf Karenzurlaubsgeld, Zuschuß zum Karenzurlaubsgeld oder Sonderkarenzurlaubsgeld nur für einen Teil des Monats oder ändert sich im Laufe eines Monats die Höhe der Leistung, so entfällt auf jeden Kalendertag ein Dreißigstel der entsprechenden Leistung§ 35 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.2012
Besteht der Anspruch auf Karenzurlaubsgeld, Zuschuß zum Karenzurlaubsgeld oder Sonderkarenzurlaubsgeld nur für einen Teil des Monats oder ändert sich im Laufe eines Monats die Höhe der Leistung, so entfällt auf jeden Kalendertag ein Dreißigstel der entsprechenden Leistung§ 35 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen.

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