§ 34 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Auf die Auszahlung von Karenzurlaubsgeld, Zuschuß zum Karenzurlaubsgeld und Sonderkarenzurlaubsgeld ist § 7 Abs. 1§ 34 KUG, 3 und 4 des Gehaltsgesetzes 1956 anzuwenden (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.2012
Auf die Auszahlung von Karenzurlaubsgeld, Zuschuß zum Karenzurlaubsgeld und Sonderkarenzurlaubsgeld ist § 7 Abs. 1§ 34 KUG, 3 und 4 des Gehaltsgesetzes 1956 anzuwenden (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten