§ 17 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Unter den Voraussetzungen des § 16 § 17 KUGerhalten einen Zuschuß nicht alleinstehende Elternteile, das sind Mütter oder Väter, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und mit dem anderen Elternteil des Kindes nach den Vorschriften des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, an derselben Adresse angemeldet sind oder anzumelden wären (Lebensgemeinschaftweggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.2012
Unter den Voraussetzungen des § 16 § 17 KUGerhalten einen Zuschuß nicht alleinstehende Elternteile, das sind Mütter oder Väter, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und mit dem anderen Elternteil des Kindes nach den Vorschriften des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, an derselben Adresse angemeldet sind oder anzumelden wären (Lebensgemeinschaftweggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen.

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