§ 19 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
§ 19 KUG (1weggefallen) Der Zuschuß beträgt monatlich 181,7 Euroseit 01.01.2013 weggefallen.

(2) Der Zuschuß vermindert sich bei Teilzeitbeschäftigung um den Prozentsatz der Teilzeitbeschäftigung, gemessen an der wöchentlichen Normalarbeitszeit.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2012
§ 19 KUG (1weggefallen) Der Zuschuß beträgt monatlich 181,7 Euroseit 01.01.2013 weggefallen.

(2) Der Zuschuß vermindert sich bei Teilzeitbeschäftigung um den Prozentsatz der Teilzeitbeschäftigung, gemessen an der wöchentlichen Normalarbeitszeit.

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