§ 8 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
II§ 8 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. Abschnitt

KRANKENVERSICHERUNG UND PFÄNDBARKEIT

Anwendungsbereich des II. Abschnittes

Dieser Abschnitt gilt für die Anspruchsberechtigten nach dem I. Abschnitt und, soweit von den Ländern für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gleichartigen Dienstnehmerinnen, Dienstnehmer oder Elternteile Regelungen getroffen werden, die jenen des I. Abschnittes entsprechen, auch für diese Dienstnehmerinnen, Dienstnehmer oder Elternteile.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.2012
II§ 8 KUG (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. Abschnitt

KRANKENVERSICHERUNG UND PFÄNDBARKEIT

Anwendungsbereich des II. Abschnittes

Dieser Abschnitt gilt für die Anspruchsberechtigten nach dem I. Abschnitt und, soweit von den Ländern für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gleichartigen Dienstnehmerinnen, Dienstnehmer oder Elternteile Regelungen getroffen werden, die jenen des I. Abschnittes entsprechen, auch für diese Dienstnehmerinnen, Dienstnehmer oder Elternteile.

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