§ 5 KUG (weggefallen)

Karenzurlaubsgeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Der Anspruch auf Karenzurlaubsgeld besteht vom Beginn der Karenz an. Wurde das Dienstverhältnis aus Anlaß der Geburt des Kindes vor Antritt einer Karenz aufgelöst, so ist das Karenzurlaubsgeld von dem der Einstellung des Monatsbezuges§ 5 KUG (Entgeltesweggefallen) folgenden Tag an zuzuerkennenseit 01.01.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2012
Der Anspruch auf Karenzurlaubsgeld besteht vom Beginn der Karenz an. Wurde das Dienstverhältnis aus Anlaß der Geburt des Kindes vor Antritt einer Karenz aufgelöst, so ist das Karenzurlaubsgeld von dem der Einstellung des Monatsbezuges§ 5 KUG (Entgeltesweggefallen) folgenden Tag an zuzuerkennenseit 01.01.2013 weggefallen.

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