§ 27 JWG (weggefallen)

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999
Die Unterstützung der Erziehung umfaßt besonders

1.

die Beratung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen,

2.

die Förderung der Erziehungskraft der Familie, besonders auch der gewaltlosen Erziehung,

3.

die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen,

4.

die Betreuung des Minderjährigen in Gruppen,

5.

die Betreuung des Minderjährigen nach der Entlassung aus der vollen Erziehung.

§ 27 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 01.07.1999 bis 30.04.2013
Die Unterstützung der Erziehung umfaßt besonders

1.

die Beratung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen,

2.

die Förderung der Erziehungskraft der Familie, besonders auch der gewaltlosen Erziehung,

3.

die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen,

4.

die Betreuung des Minderjährigen in Gruppen,

5.

die Betreuung des Minderjährigen nach der Entlassung aus der vollen Erziehung.

§ 27 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.

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