§ 26 JWG (weggefallen)

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999
Hilfen zur Erziehung sind im Einzelfall als Unterstützung der Erziehung oder als volle Erziehung, als freiwillige Erziehungshilfe oder als Erziehungshilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu gewähren§ 26 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen. Es ist jeweils die gelindeste, noch zum Ziel führende, Maßnahme zu treffen.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 01.07.1989 bis 30.04.2013
Hilfen zur Erziehung sind im Einzelfall als Unterstützung der Erziehung oder als volle Erziehung, als freiwillige Erziehungshilfe oder als Erziehungshilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu gewähren§ 26 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen. Es ist jeweils die gelindeste, noch zum Ziel führende, Maßnahme zu treffen.

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