§ 33 KJBG Verweisungen

Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.08.2003 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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In Kraft vom 27.08.2003 bis 31.12.9999

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