§ 84 EheG

Ehegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1978 bis 31.12.9999

Die Aufteilung soll so vorgenommen werden, daß sich die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten künftig möglichst wenig berühren.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1978 bis 31.12.9999

Die Aufteilung soll so vorgenommen werden, daß sich die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten künftig möglichst wenig berühren.