§ 101 EheG (weggefallen)

Ehegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1984 bis 31.12.9999
B. Ergänzungsvorschriften

§ 101 EheG. (Anmweggefallen) seit 02.01.1984 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II Z 5 BGBl. Nr. 566/1983.)

Stand vor dem 01.01.1984

In Kraft vom 01.01.1984 bis 01.01.1984
B. Ergänzungsvorschriften

§ 101 EheG. (Anmweggefallen) seit 02.01.1984 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II Z 5 BGBl. Nr. 566/1983.)