§ 75 BAO (weggefallen)

Bundesabgabenordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
Der Übergang der örtlichen Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz berührt nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide§ 75 BAO seit 30.06.2010 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 01.01.2003 bis 30.06.2010
Der Übergang der örtlichen Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz berührt nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide§ 75 BAO seit 30.06.2010 weggefallen.

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