§ 62 TKG 2003 (weggefallen)

Telekommunikationsgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
Ziel dieses Abschnittes ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung der Gesamtheit aller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Nutzern und Betreibern von Kommunikationsnetzen und -diensten, in objektiver, transparenter und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen§ 62 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.10.2021

In Kraft vom 22.11.2011 bis 31.10.2021
Ziel dieses Abschnittes ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung der Gesamtheit aller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Nutzern und Betreibern von Kommunikationsnetzen und -diensten, in objektiver, transparenter und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen§ 62 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.

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