§ 58 TKG 2003 (weggefallen)

Telekommunikationsgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
Aus der Zuteilung von Frequenzen kann kein Besitzrecht auf bestimmte Frequenzen abgeleitet werden§ 58 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen. Es wird ausschließlich das Recht zur Nutzung bestimmter Frequenzen eingeräumt.

Stand vor dem 31.10.2021

In Kraft vom 20.08.2003 bis 31.10.2021
Aus der Zuteilung von Frequenzen kann kein Besitzrecht auf bestimmte Frequenzen abgeleitet werden§ 58 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen. Es wird ausschließlich das Recht zur Nutzung bestimmter Frequenzen eingeräumt.

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