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Der Jahresabschluß ist vom Unternehmer unter Beisetzunghat das Datum der Aufstellung und die aufgestellte Fassung des DatumsJahresabschlusses zu unterzeichnendokumentieren. Sind mehrere§ 190 Abs. 4 ist anzuwenden. Mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie allesind gemeinsam und einvernehmlich für die Aufstellung und deren Dokumentation verantwortlich. Der Unternehmer hat das Datum der Aufstellung und die aufgestellte Fassung des Jahresabschlusses zu unterzeichnendokumentieren. Paragraph 190, Absatz 4, ist anzuwenden. Mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter sind gemeinsam und einvernehmlich für die Aufstellung und deren Dokumentation verantwortlich.
Der Jahresabschluß ist vom Unternehmer unter Beisetzunghat das Datum der Aufstellung und die aufgestellte Fassung des DatumsJahresabschlusses zu unterzeichnendokumentieren. Sind mehrere§ 190 Abs. 4 ist anzuwenden. Mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie allesind gemeinsam und einvernehmlich für die Aufstellung und deren Dokumentation verantwortlich. Der Unternehmer hat das Datum der Aufstellung und die aufgestellte Fassung des Jahresabschlusses zu unterzeichnendokumentieren. Paragraph 190, Absatz 4, ist anzuwenden. Mehrere unbeschränkt haftende Gesellschafter sind gemeinsam und einvernehmlich für die Aufstellung und deren Dokumentation verantwortlich.