§ 20 UGB Unzulässige Verwendung fremder Namen

Unternehmensgesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999

(AnmIn die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden.: Aufgehoben durch § 18 dRGBl I S 166/1937)

Stand vor dem 01.10.1937

In Kraft vom 01.10.1937 bis 01.10.1937

(AnmIn die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden.: Aufgehoben durch § 18 dRGBl I S 166/1937)

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