§ 265 AktG (weggefallen)

Aktiengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2009 bis 31.12.9999
§ 265 AktG (weggefallen) seit 01.08.2009 weggefallen. Kommanditgesellschaften auf Aktien

Bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bestehende Kommanditgesellschaften auf Aktien sind mit 31. Dezember 1966 aufgelöst, sofern sie nicht früher nach Maßgabe der Bestimmungen des bisherigen Aktiengesetzes verschmolzen, umgewandelt oder aufgelöst oder nach denen des Umwandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 187/1954, umgewandelt worden sind. Bis dahin sowie bei der Abwicklung im Fall der Auflösung gelten für sie die Bestimmungen des bisherigen Aktiengesetzes.

Stand vor dem 31.07.2009

In Kraft vom 01.01.1966 bis 31.07.2009
§ 265 AktG (weggefallen) seit 01.08.2009 weggefallen. Kommanditgesellschaften auf Aktien

Bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bestehende Kommanditgesellschaften auf Aktien sind mit 31. Dezember 1966 aufgelöst, sofern sie nicht früher nach Maßgabe der Bestimmungen des bisherigen Aktiengesetzes verschmolzen, umgewandelt oder aufgelöst oder nach denen des Umwandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 187/1954, umgewandelt worden sind. Bis dahin sowie bei der Abwicklung im Fall der Auflösung gelten für sie die Bestimmungen des bisherigen Aktiengesetzes.

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