Norm: ABGB §1293ABGB §922KSchG §31bKSchG §31e
Rechtssatz: Bei einer mit (beachtlichen) Mängeln behafteten Pauschalreise kommen als Haftungsgrundlagen allgemeines Schadenersatzrecht (§§ 1293 ff ABGB), allgemeines Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff ABGB) sowie die Sondergewährleistungsvorschrift des § 31 e KSchG (idF des ZivRÄG 2004) mit dem (verschuldensabhängigen) immateriellen Schadenersatzanspruch auf entgangene Urlaubsfreude nach Abs. 3 in Betr... mehr lesen...
Norm: ABGB §934HGB §1 Abs2 Z5HGB §351aHGB §664KSchG §31b
Rechtssatz: Die sogenannte Vercharterung einer Segelyacht zu Vergnügungsreisen auf dem Meer ist dann Personenbeförderung zur See und keine Vermietung der Yacht, wenn der Bootseigentümer selbst (hier mit seiner Mannschaft) die Navigation als Kapitän übernimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vercharterer als Reiseveranstalter nach § 31b KSchG zu qualifizieren ist. Da er unabhängig von der Gr... mehr lesen...