Compliance

veröffentlicht von: karinkes
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24.10.18
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WAG 2007 - Wertpapieraufsichtsgesetz 2007


§ 39e BWG Beschwerdeabwicklung


§ 39e.Paragraph 39 e, Die Kredit- und Finanzinstitute haben transparente und angemessene Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ihrer Kunden und Geschäftspartner einzurichten, um wiederholt auftretende sowie potentielle rechtliche und operation...
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