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Compliance

veröffentlicht von: karinkes
relevante Gesetze
Zuletzt bearbeitet: 24.10.18
Inhalt der Sammlung: 2
 

WAG 2007 - Wertpapieraufsichtsgesetz 2007


§ 39e BWG Beschwerdeabwicklung


Die Kredit- und Finanzinstitute haben transparente und angemessene Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden ihrer Kunden und Geschäftspartner einzurichten, um wiederholt auftretende sowie potentielle rechtliche und operationelle Risiken feststellen, analysieren und beheben zu können.

Diese Sammlung wurde erstellt vom Autor karinkes auf jusline.at