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veröffentlicht von: Freddy
wichtige Gesetze
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04.05.26
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Art. 8 EMRK Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens


(1)Absatz einsJedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.(2)Absatz 2Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingrif...
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