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veröffentlicht von: Freddy
wichtige Gesetze
Zuletzt bearbeitet: 04.05.26
Inhalt der Sammlung: 1
 

Art. 8 EMRK Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens


  1. (1)Absatz einsJedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
  2. (2)Absatz 2Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

Diese Sammlung wurde erstellt vom Autor Freddy auf jusline.at