Kommentar zum § 22 St-BZG

Lorenz Paul am 12.05.2026

Haltung anderer Rassen Erlaubt?

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Hallo,

Ich hätte eine frage zur genauen asulegung dieses Paragraphen,

Dürfen hir nun andere Rassen gehalten werden sover sie nicht verbreitet werden oder ist die verwendung anderer rassen gänzlich verboten? Da man eine gewisse verbreitung über Bienenschwärme und drohnen ja nicht verhindern kann.

Außerdem wäre nicht die Dunkel Biene (Apis Melifera Melefera) die ursprüngluch (natürlich)heimische Biene in der Steiermark da die Carnika ja auch eingeführ wurde und müste deren Haltung nicht dann auch gestattet sein?

Über eure Hilfe und Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

 

Besten Gruß


§ 22 St-BZG | 1. Version | 11 Aufrufe | 12.05.26
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Lorenz Paul
Zitiervorschlag: Lorenz Paul in jusline.at, St-BZG, § 22, 12.05.2026
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