Kommentar zum § 146 StGB

Dagmar Rehak am 02.01.2026

Zahlungen "übersehen"

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Wenn ein Unternehmen vorgibt, die Zahlungen eines Kunden nicht korrekt erfasst zu haben, sondern einen niedrigeren Betrag unter "bezahlte Teilbeträge" angibt und die angebliche Differenz einmahnt, sogar mit Mahngebühr, kann man das schon als Betrug anzeigen?

Gibt es eine Pflicht, eine ordentliche Buchhaltung zu führen?

Oder ist der Kunde dafür verantwortlich, alles zu kontrollieren?

Aktuell will das Unternehmen wieder Geld, das ich längst bezahlt habe.


§ 146 StGB | 1. Version | 85 Aufrufe | 02.01.26
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Dagmar Rehak
Zitiervorschlag: Dagmar Rehak in jusline.at, StGB, § 146, 02.01.2026
Zum § 146 StGB Alle Kommentare Melden Vernetzungsmöglichkeiten