Kommentar zum § 34 WEG 2002

MeinRecht am 17.06.2019

First ist (da 6 Monate) der 30.6, nicht der 1.6

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Aber eine Antwort auf die Frage, ob es Konsequenzen für den Verwalter gibt, wäre doch interessant bzw. ob es sogar eine "grobe Plfichtverletzung" wäre, oder nicht und wenn, warum nicht.

Nehme an, es zählt der Poststempel. Nur wenn es nicht mit der Post kommt, sondern den Eigentümern von einem Mitarbeiter der Verwaltung in die Briefkästen geworfen wird? Wär trägt die Beweislast, ob rechtzeitig/ordnungsgemäßt zugestellt wurde?

Porto-Spesen sind zwar lt. Vertrag im Honorar inkludiert, aber wenn nichts mit der Post, sondern immer per E-Mail oder durch Mitarbeiter verschickt wird, relativiert sich das etwas.


§ 34 WEG 2002 | 1. Version | 1350 Aufrufe | 17.06.19
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: MeinRecht
Zitiervorschlag: MeinRecht in jusline.at, WEG 2002, § 34, 17.06.2019
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