Kommentar zum § 302 StGB

gurgiser am 09.12.2018

Amtsmissbrauch

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Das Problem dabei ist, dass die Beamtenschaft durch den "Vorsatz" de facto einen Persilschein für nahezu jede Art von Amtsmissbrauch hat - denn wie schwierig es ist, den "Vorsatz" nachzuweisen, habe ich schon ein paar Mal erlebt.

Es ist keinem Hofrat zu dumm, sich vor dem Richter dann mit "Unwissenheit" oder gar "habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt", selbst frei zu sprechen.

Es gibt vor allem im Verkehrsbereich eine Reihe von Möglichkeiten, Belastungen durch Abgase und Lärm zu reduzieren, die aber mangels Willen oder Anleitung zu strengen Kontrollen etc. nicht wahrgenommen werden. Trotz "bestem Wissen" der Sachlage.

LG
Fritz Gurgiser

Obmann Transitforum Austria-Tirol, ZVR:584188474


§ 302 StGB | 1. Version | 14082 Aufrufe | 09.12.18
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: gurgiser
Zitiervorschlag: gurgiser in jusline.at, StGB, § 302, 09.12.2018
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