Kommentar zum § 1118 ABGB

lexlegis am 21.08.2017

ABGB aus dem Jahr 1811

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Der Text stammt aus dem original ABGB aus dem Jahre 1811. Die Schreibweise ist also für damals korrekt. Jusline gibt alles in der original Fassung wieder. Im Kodex "Bürgerliches Recht" wurden Orthografie und Grammatik der heutigen Zeit angepasst. 


§ 1118 ABGB | 1. Version | 3786 Aufrufe | 21.08.17
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: lexlegis
Zitiervorschlag: lexlegis in jusline.at, ABGB, § 1118, 21.08.2017
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