1Absatz einsWer eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung oder Drohung mit dem Abbruch oder Entzug der familiären Kontakte zur Eheschließung oder zur Begründung ein... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt Abs. 2, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.Wer eine Person wi... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... mehr lesen...
1Absatz einsWer Sklavenhandel treibt oder sonst einer anderen Person in Form von Sklaverei oder einer sklavereiähnlichen Lage die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe vo... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine Nötigung begeht, indem er1.Ziffer einsmit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Bra... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen anderen ohne dessen Einwilligung mit Gewalt oder nachdem er seine Einwilligung durch gefährliche Drohung oder List erlangt hat, ebenso wer eine unmündige, geisteskra... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine volljährige Person mit dem Vorsatz, dass sie ausgebeutet werde Abs. 3, unter Einsatz unlauterer Mittel Abs. 2 gegen diese Person anwirbt, beherbergt oder sonst a... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen anderen ohne dessen Einwilligung mit Gewalt oder nachdem er die Einwilligung durch gefährliche Drohung oder List erlangt hat, entführt oder sich seiner sonst bem&aum... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen anderen widerrechtlich gefangen hält oder ihm auf andere Weise die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.2Absatz 2We... mehr lesen...
1Absatz einsWer ohne Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, hat die Tat den Tod der Schwangeren zur Folge, mit Freiheitsstrafe von ... mehr lesen...