1Absatz einsWer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache, die dieser durch sie erlangt hat, zu verheimlichen od... mehr lesen...
1Absatz einsNach § 163a ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die falschen Angaben richtig stellt oder die fehlenden Angaben nachträgt,Nach Paragraph 163 a, ist nicht zu bestrafen, ... mehr lesen...
1Absatz einsEin Schuldner, der einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschüt... mehr lesen...
1Absatz einsNach den §§ 156, 158, 159 und 162 ist gleich einem Schuldner, nach § 160 gleich einem Gläubiger zu bestrafen, wer eine der dort genannten Handlungen als le... mehr lesen...
1Absatz einsMit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen ist zu bestrafen:1.Ziffer einswer eine nicht zu Recht bestehende Forderung oder eine Forderung in e... mehr lesen...
1Absatz einsWer grob fahrlässig § 6 Abs. 3 seine Zahlungsunfähigkeit dadurch herbeiführt, dass er kridaträchtig handelt Abs. 5, ist mit Freiheitsstrafe bis z... mehr lesen...
1Absatz einsWer nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger begünstigt und dadurch die anderen Gläubiger oder wenigstens einen von ihnen benachteiligt, ist mit Frei... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerken... mehr lesen...
1Absatz einsWer gewerbsmäßig1.Ziffer einsPersonen zur selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung oder ... mehr lesen...
1Absatz einsWer die Anmeldung einer Person zur Sozialversicherung in dem Wissen, dass die in Folge der Anmeldung auflaufenden Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig geleistet werde... mehr lesen...