1Absatz einsWer anders als durch eine der in den §§ 169, 171 und 173 mit Strafe bedrohten Handlungen eine Gefahr für Leib oder Leben § 89 einer größeren Zah... mehr lesen...
1Absatz einsWer in der Absicht, sich oder einem anderen die Begehung einer nach § 171 oder § 173 mit Strafe bedrohten, wenn auch noch nicht bestimmten Handlung zu ermöglich... mehr lesen...
1Absatz einsWer die im § 173 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.We... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen Sprengstoff als Sprengmittel zur Explosion bringt und dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben § 89 eines anderen oder für fremdes Eigentum in großem ... mehr lesen...
1Absatz einsWer die im § 171 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.We... mehr lesen...
1Absatz einsWer bewirkt, daß durch freiwerdende Kernenergie oder sonst durch ionisierende Strahlen eine Gefahr für Leib oder Leben § 89 eines anderen oder für fremdes Eige... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine der im § 169 mit Strafe bedrohten Taten fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen... mehr lesen...
1Absatz einsWer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.2Absatz 2Ebenso ist zu ... mehr lesen...
1Absatz einsWer als Amtsträger unmittelbar oder mittelbar Mittel oder Vermögenswerte verwaltet und diese Mittel entgegen ihrer Zweckbestimmung bindet oder ausbezahlt oder sonstige Verm&ou... mehr lesen...
1Absatz einsWer in Bezug auf Ausgaben, die nicht in Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe Abs. 5 stehen, Mittel oder Vermögenswerte aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union ode... mehr lesen...