Alle Gesetze

Volltextsuche

1.045 Gesetzestexte

Ergebnisse 791-800 von 1.045 für "11 stgb"

§ 241a StGB Fälschung unbarer Zahlungsmittel

1Absatz einsWer ein falsches unbares Zahlungsmittel mit dem Vorsatz herstellt oder ein echtes unbares Zahlungsmittel mit dem Vorsatz verfälscht, dass es im Rechtsverkehr wie ein echtes verwend... mehr lesen...

Bundesgesetze | Aktualisiert am 12.09.17

§ 240 StGB Tätige Reue

1Absatz einsWegen einer der in den §§ 232 bis 234 und 237 bis 239 mit Strafe bedrohten Handlungen ist nicht zu bestrafen, wer freiwilligWegen einer der in den Paragraphen 232 bis 234... mehr lesen...

Bundesgesetze | Aktualisiert am 12.09.17

§ 239 StGB Vorbereitung einer Geld-, Wertpapier- oder Wertzeichenfälschung

§ 239.Paragraph 239, Wer mit dem Vorsatz, sich oder einem anderen die Begehung einer der nach den §§ 232, 234, 237 oder 238 mit Strafe bedrohten Handlungen zu ermöglic... mehr lesen...

Bundesgesetze | Aktualisiert am 12.09.17

§ 238 StGB Wertzeichenfälschung

1Absatz einsWer ein amtliches Wertzeichen mit dem Vorsatz nachmacht oder verfälscht, daß es als echt und unverfälscht verwertet werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu ... mehr lesen...

Bundesgesetze | Aktualisiert am 12.09.17

§ 237 StGB Fälschung besonders geschützter Wertpapiere

§ 237.Paragraph 237, Nach den §§ 232, 233 oder 236 ist auch zu bestrafen, wer eine der dort mit Strafe bedrohten Handlungen in Beziehung auf Banknoten oder Geldmünzen,... mehr lesen...

Bundesgesetze | Aktualisiert am 12.09.17

§ 236 StGB Weitergabe von Falschgeld oder verringerten Geldmünzen

1Absatz einsWer nachgemachtes oder verfälschtes Geld oder eine verringerte Geldmünze als echt und unverfälscht oder als vollwertig weitergibt, ist, wenn er oder ein anderer für ... mehr lesen...

Bundesgesetze | Aktualisiert am 12.09.17

§ 235 StGB Ansichbringen, Verheimlichen oder Verhandeln des Münzabfalls

§ 235.Paragraph 235, Wer das von einem anderen durch die Verringerung von Geldmünzen § 234 Abs. 1 gewonnene Metall kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, ve... mehr lesen...

Bundesgesetze | Aktualisiert am 12.09.17

§ 234 StGB Verringerung von Geldmünzen und Weitergabe verringerter Geldmünzen

1Absatz einsWer eine Geldmünze mit dem Vorsatz verringert, daß sie als vollwertig ausgegeben werde, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.2Absatz... mehr lesen...

Bundesgesetze | Aktualisiert am 12.09.17

§ 233 StGB Weitergabe und Besitz nachgemachten oder verfälschten Geldes

1Absatz einsWer nachgemachtes oder verfälschtes Geld1.Ziffer einsmit dem Vorsatz, dass es als echt und unverfälscht ausgegeben werde, einführt, ausführt, befördert, au&szli... mehr lesen...

Bundesgesetze | Aktualisiert am 12.09.17

§ 232 StGB Geldfälschung

1Absatz einsWer Geld mit dem Vorsatz nachmacht oder verfälscht, daß es als echt und unverfälscht in Verkehr gebracht werde, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu b... mehr lesen...

Bundesgesetze | Aktualisiert am 12.09.17

Ergebnisse 791-800 von 1.045 für "11 stgb"

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten