1Absatz einsHat ein Täter eine vorsätzliche strafbare Handlung unter Anwendung von Gewalt oder gefährlicher Drohung1.Ziffer einsals volljährige gegen eine unmündige Person,... mehr lesen...
1Absatz einsIst für eine Tat keine strengere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren angedroht, so ist statt auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr gleichwohl auf ei... mehr lesen...
§ 36.Paragraph 36, Für eine Person, die zur Zeit der Tat das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gelten die in § 19 JGG vorgesehenen Strafdrohungen. F&uum... mehr lesen...
1Absatz einsGrundlage für die Bemessung der Strafe ist die Schuld des Täters.2Absatz 2Bei Bemessung der Strafe hat das Gericht die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie ... mehr lesen...
1Absatz einsEin Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter1.Ziffer einsdie Tat nach Vollendung des achtzehnten, jedoch vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres oder wenn er s... mehr lesen...
1Absatz einsWenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, die zu einer milderen Bemessung der Strafe geführt hätten, hat das Gericht die Strafe angemessen zu mildern... mehr lesen...
1Absatz einsWird jemand, der bereits zu einer Strafe verurteilt worden ist, wegen einer anderen Tat verurteilt, die nach der Zeit ihrer Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte abge... mehr lesen...
§ 30.Paragraph 30, Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gr&u... mehr lesen...
§ 29.Paragraph 29, Hängt die Höhe der Strafdrohung von dem ziffernmäßig bestimmten Wert einer Sache, gegen die sich die Handlung richtet, oder von der ziffernmä&... mehr lesen...
1Absatz einsHat jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere strafbare Handlungen derselben oder verschiedener Art begangen und wird über diese strafbaren Handlunge... mehr lesen...