Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Das Ausmaß der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung hat die positive Korrelation mit der Höhe des Rechnungszinses und des rechnungsmäßigen Überschusses zu berücksichtigen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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