§ 1 ZT-WO 2022 (Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022), Wahl in den Sektionsvorstand der Länderkammer sowie in die Bundessektionen - JUSLINE Österreich
§ 1 ZT-WO 2022 Wahl in den Sektionsvorstand der Länderkammer sowie in die Bundessektionen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Wahlkörper
Innerhalb jeder Länderkammer bilden die Sektion Architekten und die Sektion Ingenieurkonsulenten je einen Wahlkörper.
In Kraft seit 27.07.2022 bis 31.12.9999
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