Fliegerärztliche Sachverständigengutachten dürfen nur auf Grund einer gründlichen, nach wissenschaftlich anerkannten Methoden vorgenommenen Untersuchung abgegeben werden.
Soweit in diesem Anhang nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Nachuntersuchungen in der gleichen Weise vorzunehmen wie Erstuntersuchungen. Die Erstuntersuchung und die Nachuntersuchungen sind womöglich von demselben Arzt durchzuführen.
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