§ 76d ZDG

ZDG - Zivildienstgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Durchführungsverordnungen zu Bestimmungen dieses Bundesgesetzes können bereits vor deren Inkrafttreten erlassen werden, treten jedoch frühestens mit diesem Bundesgesetz in Kraft.

In Kraft seit 01.01.1997 bis 31.12.9999
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