Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Meldungen nach dieser Verordnung sind erstmals zum Stichtag 30. Juni 2022 zu erstatten.
In Kraft seit 14.06.2022 bis 31.12.9999
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