Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024
Organe der Österreichischen Zahnärztekammer sind:
1.
der Bundesausschuss,
2.
der Bundesvorstand,
3.
der/die Präsident/Präsidentin und die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen,
4.
der/die Finanzreferent/Finanzreferentin,
5.
die Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferinnen,
6.
die Delegiertenversammlung.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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