Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) Fundstelle

WWPG - Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.05.2024

Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz

StF: 15/2005

Änderung

LGBl. Nr. 59/2006

LGBl. Nr. 56/2010

LGBl. Nr. 87/2012

LGBl. Nr. 29/2013

LGBl. Nr. 30/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Begriffsbestimmung

§ 2

Anwendungsbereich

§ 3

Ziele des Gesetzes

2. Abschnitt

Stellung der Bewohner

§ 4

Rechte der Bewohner

§ 5

Sicherstellung der Rechte der Bewohner

§ 6

Beendigung des Heimaufenthalts

3. Abschnitt

Pflichten der Heimträger

§ 7

Betriebs- und Leistungsbeschreibung

§ 8

Heimordnung

§ 9

Personalausstattung

§ 10

Direktion

§ 11

Pflegedienstleiter

§ 12

Medizinische Betreuung

§ 13

Medizinischer Verantwortlicher

§ 14

Hygienefachkraft

§ 15

Sicherheitsbeauftragter

§ 16

Baulich – technische Ausstattung

§ 17

Dokumentation

§ 18

Qualitätsarbeit

§ 19

Statistikbericht

§ 20

Fortbildungen, Weiterbildungen und Supervision des Personals

§ 21

Arzneimittelvorrat

§ 22

Aufnahme, Änderung oder Einstellung des Betriebes

§ 23

Änderung des Heimträgers

§ 24

Bewilligung innovativer Modelle und Projekte

4. Abschnitt

Betriebspflichten

§ 25

Verschwiegenheitspflicht

§ 26

Datenschutz

§ 27

Verbot der Annahme von Vermögen

5. Abschnitt

Kontrollbestimmungen

§ 28

Aufsicht

§ 29

Heimkommission

§ 30

Verordnungsermächtigung

6. Abschnitt

Strafbestimmungen

§ 31

Strafbestimmungen

7. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 32

Übergangsbestimmungen

§ 33

In- und Außer-Kraft-Treten

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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§ 33 WWPG