Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) Fundstelle

WWPG - Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.10.2024

Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz

StF: 15/2005

Änderung

LGBl. Nr. 59/2006

LGBl. Nr. 56/2010

LGBl. Nr. 87/2012

LGBl. Nr. 29/2013

LGBl. Nr. 30/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Begriffsbestimmung

§ 2

Anwendungsbereich

§ 3

Ziele des Gesetzes

2. Abschnitt

Stellung der Bewohner

§ 4

Rechte der Bewohner

§ 5

Sicherstellung der Rechte der Bewohner

§ 6

Beendigung des Heimaufenthalts

3. Abschnitt

Pflichten der Heimträger

§ 7

Betriebs- und Leistungsbeschreibung

§ 8

Heimordnung

§ 9

Personalausstattung

§ 10

Direktion

§ 11

Pflegedienstleiter

§ 12

Medizinische Betreuung

§ 13

Medizinischer Verantwortlicher

§ 14

Hygienefachkraft

§ 15

Sicherheitsbeauftragter

§ 16

Baulich – technische Ausstattung

§ 17

Dokumentation

§ 18

Qualitätsarbeit

§ 19

Statistikbericht

§ 20

Fortbildungen, Weiterbildungen und Supervision des Personals

§ 21

Arzneimittelvorrat

§ 22

Aufnahme, Änderung oder Einstellung des Betriebes

§ 23

Änderung des Heimträgers

§ 24

Bewilligung innovativer Modelle und Projekte

4. Abschnitt

Betriebspflichten

§ 25

Verschwiegenheitspflicht

§ 26

Datenschutz

§ 27

Verbot der Annahme von Vermögen

5. Abschnitt

Kontrollbestimmungen

§ 28

Aufsicht

§ 29

Heimkommission

§ 30

Verordnungsermächtigung

6. Abschnitt

Strafbestimmungen

§ 31

Strafbestimmungen

7. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 32

Übergangsbestimmungen

§ 33

In- und Außer-Kraft-Treten

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis WWPG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 33 WWPG