Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.06.2025
Die Aktuelle Stunde dient einer Aussprache über Themen von allgemeinem aktuellen Interesse aus dem Bereich der Gemeindeverwaltung. In der Aktuellen Stunde können weder Anträge gestellt noch Beschlüsse gefaßt werden.
(2)Absatz 2entfällt; LGBl. Nr. 24/2025 vom 15. Mai 2025entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 24 aus 2025, vom 15. Mai 2025
In Kraft seit 16.05.2025 bis 31.12.9999
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